Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der ggf. mitversicherten Personen die sich aus dem Betreiben motorgetriebener nicht versicherungspflichtiger Arbeitsmaschinen (wie z.B. Golfwagen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte etc.) ergeben, sofern deren max. Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt.
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