Schlüsselverlustrisiko, fremde private
Das Schlüsselverlustrisiko ist nicht Bestandteil der allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung und muss daher separat mit eingeschlossen werden, wenn Sie für diesen Bereich Versicherungsschutz wünschen
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherer sehr feine Unterscheidungen treffen und nur für bestimmte verlorengegange Schlüssel leisten, abhängig davon, worum es sich handelt.
- eigene private Schlüssel (Wohnungseigentümer)
- eigene private Schlüssel (Mieter)
- fremde private Schlüssel (vom Nachbarn)
- fremde berufliche Schlüssel (vom Arbeitgeber)
- Dienstschlüssel (von Schule oder Behörde)
- Schlüssel einer Schließanlage (kann auf alle zutreffen)
Fremde private Schlüssel sind z.B. die Schlüssel von Nachbarn oder Freunden, die Sie bekommen um in deren Abwesenheit die Blumen zu gießen.
Bei einigen Versicherern werden auch die privaten Schlüssel des Mieters als fremde private betrachtet, da Sie dem Eigentum des Vermieters zugerechnet werden.
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