Schlüsselverlustrisiko, beruflich - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Schlüsselverlustrisiko, beruflich

berufliche Schlüssel / Dienstschlüssel

Das Schlüsselverlustrisiko ist nicht Bestandteil der allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung und muss daher separat mit eingeschlossen werden, wenn Sie für diesen Bereich Versicherungsschutz wünschen.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherer sehr feine Unterscheidungen treffen und nur für bestimmte verlorengegange Schlüssel leisten, abhängig davon, worum es sich handelt.

  • eigene private Schlüssel (Wohnungseigentümer)
  • eigene private Schlüssel (Mieter)
  • fremde private Schlüssel (vom Nachbarn)
  • fremde berufliche Schlüssel (vom Arbeitgeber)
  • Dienstschlüssel (von Schule oder Behörde)
  • Schlüssel einer Schließanlage (kann auf alle zutreffen)

Fremde private Schlüssel sind z.B. die Schlüssel von Nachbarn oder Freunden, die Sie bekommen um in deren Abwesenheit die Blumen zu gießen.

Dieser Punkt wird von den Versicherern aber nicht einheitlich gewertet, da manche Versicherer die eigenen privaten Schlüssel eines Mieters für diesen als fremde private ,weil dem Eigentum des Vermieters zugehörig, betrachten und dann doch wieder erstatten.



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