Reiten fremder Pferde - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Reiten fremder Pferde

Mitversichert im Rahmen der tarifabhängigen Deckungssummen ist das gelegentliche Reiten fremder Pferde und Benutzen fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken. (Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer von Tieren und Fuhrwerken sind nicht versichert.)



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