Modellfahrzeuge, ferngelenkt - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Modellfahrzeuge, ferngelenkt

Im Versicherungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung ist gemäß der allgemeinen Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft- oder Luftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, nicht mitversichert.


Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der ggf. mitversicherten Personen, die sich aus dem Besitz und dem Führen von ferngelenkten Modellfahrzeugen ergeben.


Wobei die Versicherer diesen Bereich individuell ausgestalten können, indem die Anzahl oder die erzielbare Geschwindigkeit der Modellautos z. B. wie folgt festgelegt wird:


  • bis zu drei ferngelenkten Modellfahrzeugen über 15 km/h.


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