Mietsachschäden - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Haftpflichtversicherung > Lexikon > Mietschäden
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Mietsachschäden

Durch diesen Baustein können Sie im Rahmen der vom Versicherer festgelegten Deckungssumme die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden in den Versicherungsumfang mit einschließen.


Dieser Baustein bezieht sich nur auf Räume und die fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen wie z.B. Decken, Waschbecken, Badewannen, Fliesen, fest verklebtes Parkett.


Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, sowie Schäden an Heizung-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann (separate Glasversicherung).


Mietsachschäden an mobilen Gegenständen der Wohnungseinrichtung bleiben ebenfalls ausgeschlossen. Durch einen ergänzenden Zusatzbaustein kann auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern in separat festgelegten Größenordnungen mit eingeschlossen werden, ggf. gelten hierfür dann eigene Selbstbeteiligungsregelungen.



Zurück zur Lexikon Startseite


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal