Volljährige Kinder - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Volljährige Kinder

In den Familien- wie auch Singletarifen sind volljährige Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mitversichert,


  • sie müssen unverheiratet sein,
  • noch in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben

oder


  • sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre / Studium)

gegebenenfalls gelten weitere Ergänzungen wonach Versicherungsschutz auch besteht, wenn


  • nach dem Schulabschluss auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz gewartet wird
  • vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung Zivil- oder Wehrdienst geleistet wird


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