Minderjährige Kinder
In den Familientarifen sind die minderjährigen Kinder der Ehepartner und der im Vertrag namentlich genannt und / oder polizeilich gemeldeten Lebensgefährten im Rahmen der gewählten Deckungssummen mitversichert. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Wichtiger ist dieser Punkt für die Singletarife, denn nur in wenigen Tarifen ist es z.B. für Alleinerziehende möglich einen Singletarif abzuschließen, in dem auch minderjährige Kinder mitversichert sind.
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