Hüten fremder Hunde
Mitversichert im Rahmen der tarifabhängigen Deckungssummen ist das gelegentliche nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde. (Diese dürfen sich auch nicht im Eigentum mitversicherter Personen befinden). Ausgeschlossen bleiben Schäden am Tier selbst. Kein Versicherungsschutz besteht als Hüter von Kampfhunden, wobei jeder Versicherer frei definieren kann, welche Hunderassen er hier vom Versicherungsschutz ausschließt.
Besteht eine HundeHaftpflichtversicherung des Tierhalters so tritt diese ein.
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