Im Haushalt beschäftigte Personen - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Im Haushalt beschäftigte Personen

Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt gefälligkeitshalber tätigen oder beschäftigten Personen, die das Haus, die Wohnung, den Garten betreuen, oder im Winter den Streudienst versehen und aus dieser Tätigkeit heraus Dritten gegenüber einen Schaden zufügen.



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