Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen

Im Versicherungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung ist gemäß der allgemeinen Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Luftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden, nicht mitversichert.


Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der ggf. mitversicherten Personen die sich aus dem Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen ergeben, sofern

  • diese nicht durch Treibsätze oder Motoren angetrieben werden
  • deren Fluggewicht eine bestimmte vom Versicherer festgelegte kg Zahl nicht überschreitet
  • für die keine Versicherungspflicht besteht

Der für die weitergehende Nutzung von Luftfahrzeugen notwendige, aber über den Versicherungsumfang der Privathaftpflicht hinausgehende Versicherungsschutz muss durch eine separate Luftfahrzeug oder für andere Bereiche durch eine LuftfahrtHaftpflichtversicherung abgesichert werden.



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