Fahrrad - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Fahrrad

Mitversichert im Rahmen der Tarifleistungen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der ggf. mitversicherten Personen, die sich aus dem Besitz und dem Gebrauch von Fahrrädern ergeben.


Die Teilnahme an Radrennen einschließlich des Trainings dazu sind nicht mitversichert



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