Ehepartner / Lebensgefährten
In den Familientarifen sind der Ehepartner und die gemeinsamen Kinder im Rahmen der gewählten Deckungssummen mitversichert, ohne dass es weiterer Angaben bedarf.
Für Lebensgefährten und bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften ( inkl. Kinder ) etc. gilt die Mitversicherung nur, wenn die Partner im Antrag namentlich genannt werden und / oder polizeilich gemeldet sind.
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