Auslandsdeckung
Die PrivatHaftpflichtversicherung gilt auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Der Auslandsaufenthalt darf jedoch meistens nicht länger als 12 Monate am Stück andauern, wobei der Erstwohnsitz in Deutschland bleiben muss. Bei längeren Aufenthalten ist der Versicherer vorab zu informieren, gegebenenfalls müssen dann besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Beim Begriff "Ausland" unterscheiden die Versicherer zudem zwischen Aufenthalten im europäischen oder im außereuropäischen Ausland und legen hierfür teilweise auch abweichende Versicherungszeiträume fest.
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