Aktiver Schadenersatz-Rechtsschutz - Lexikon Haftpflichtversicherung
 
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Aktiver Schadenersatz-Rechtsschutz

Die Ausfalldeckung kann gegen einen geringen Beitrag noch um eine weitere im Falle eines Falles sehr hilfreiche Komponente ergänzt werden.


Aktiver Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung kann eine sehr hilfreiche Deckungserweiterung sein. Dieser Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.


Der Versicherer trägt bei Eintritt des Versicherungsfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes... bei Eintritt eines Versicherungsfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes...die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige...sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers......Der Versicherungsnehmer hat freie Rechtsanwaltswahl.



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