Arzneimittel und Verbandmittel
Die Patienten mussten bislang für jedes verordnete Medikament und für Verbandmittel eine Zuzahlung von 4 bis 5 Euro, entsprechend der Packungsgröße, leisten.
Seit dem 1. Januar 2004 gelten folgende Bestimmungen: Für jedes verordnete Medikament und für Verbandmaterial wird eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben. Maximal müssen 10 Euro pro Medikament zugezahlt werden. Die Zuzahlung darf nicht über den Kosten des Mittels liegen.