gesetzliche Krankenversicherung - Arzneimittel und Verbandmittel
 
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Arzneimittel und Verbandmittel

Die Patienten mussten bislang für jedes verordnete Medikament und für Verbandmittel eine Zuzahlung von 4 bis 5 Euro, entsprechend der Packungsgröße, leisten.


Seit dem 1. Januar 2004 gelten folgende Bestimmungen: Für jedes verordnete Medikament und für Verbandmaterial wird eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben. Maximal müssen 10 Euro pro Medikament zugezahlt werden. Die Zuzahlung darf nicht über den Kosten des Mittels liegen.


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