Rund um den Beitrag
Die Beitragsbelastung in der GKV erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip, zur Schulterung der Gesamtlast wird jeder gemäß seiner persönlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach
- dem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ( BBG 2005 / 42.300,- €; BBG 2006 / 42.750,- € ).
- dem prozentualen Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Familienmitglieder, die Anspruch auf Familienversicherung haben, sind beitragsfrei mitversichert.
Der Beitragszuschuss
Bislang hatte der Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V für jeden Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 % des Beitrages zur GKV zu gewähren.
Ab dem 01.07. 2005 tritt eine Neuregelung in Kraft:
Die Kassen werden verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 % zu senken. Gleichzeitig ist für Zahnersatz und Krankengeld nur von den Arbeitnehmern ein Zusatzbeitrag von 0,9 % aufzubringen. Die Arbeitgeber sparen 0,45 % Beitrag, die Arbeitnehmer müssen 0,45 % mehr zahlen.
Bsp: | ||||
2004 | GKV Beitragssatz | 14,3 % | inkl. Krankengeldleistung | Arbeitgeberanteil | 7,15 % | Arbeitgeberanteil | 7,15 % |
07/2005 | GKV Beitragssatz | 13,4 % | ohne Krankengeldleistung | |
Arbeitgeberanteil | 6,7 % | Arbeitnehmeranteil | 7,6 % | |
inkl. 0,9% zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeldes |
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.