Heilmittel
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mussten für Heilmittel (z. B. Massagen) eine Zuzahlung von 15 % leisten.
Heute ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung zu erbringen. Bei häuslicher Krankenpflege ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr übernommen werden, erstatten z. T. die Tarife der ambulanten Zusatzversicherung.