Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen der GKV basieren
- im wesentlichen auf dem fünften Sozialgesetzbuch.
In den übrigen Sozialgesetzbüchern sind die Bestimmungen zu den weiteren Sozialversicherungszweigen ( Rentenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung ) geregelt. Das SGB ist beständigen Änderungen unterworfen, so führte das ab 01.01.2004 geltende "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" zur Änderung der bis dahin geltenden Regelungen. - auf der Reichsversicherungsordnung ( RVO ).
Auch die RVO hat in einigen Zweigen der heutigen Sozialversicherungen noch Ihre Bedeutung, so regelt sie z.B. in der GKV die Leistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft - auf der Satzung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, in der noch einmal die grundlegenden Leistungsbestandteile aufgeführt werden.
- auf der aktuellen Rechtsprechung.
Sie mit einer Leistungsentscheidung Ihrer GKV nicht einverstanden, müssen Sie zuerst Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt und handelt es sich nicht um einen Bagatellfall, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Die nächsthöheren Instanzen sind das Landes- und das Bundessozialgericht.