gesetzliche Krankenversicherung - Soziotherapie
 
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Soziotherapie

Seit dem 1. Januar 2000 hatten psychisch schwer erkrankte Versicherte einen Anspruch auf Soziotherapie. Die Leistungen waren auf höchstens 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Voraussetzung für die Kostenübernahme war, dass durch die Soziotherapie eine Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wurde oder eine notwendige, aber nicht durchführbare stationäre Behandlung ambulant erbracht wurde.


Seit Beginn des Jahres 2004 muss der Patient eine Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag leisten. Die Zuzahlung ist auf höchstens 10 Euro begrenzt. Allerdings müssen mindestens 5 Euro gezahlt werden.


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