gesetzliche Krankenversicherung - Rehabilitation
 
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Rehabilitation

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, leisteten bis Ende 2003 für die stationäre Vorsorge und Rehabilitationskur eine Zuzahlung von täglich 9 Euro. Die Zuzahlung war auf maximal 14 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Für die medizinische Rehabilitation von Müttern und Vätern war eine Zuzahlung von 9 Euro pro Tag zu erbringen.


Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen bei einer stationären Vorsorge und Rehabilitation 10 Euro pro Tag zuzahlen. Bei Anschlussheilbehandlungen ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.


Im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu erbringen.


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