Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung abweichender Klauseln. Soweit in diesen Versicherungsbedingungen die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die Deckung auf diese Schäden auszudehnen.
Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten. Soweit diese Versicherungsbedingungen die Gesamtdeckung verschiedener Risiken vorsehen, steht es jedem Versicherer frei, getrennte Deckungen anzubieten.
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