Scheinselbständigkeit - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Scheinselbständigkeit

Scheinselbständige sind erwerbstätige Personen, die aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Rechtsverhältnisses zu den abhängig Beschäftigten zählen, die aber gleichwohl in der Arbeitswelt als Selbständige auftreten. Infolgedessen werden für diese Arbeitnehmer keine Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Sogenannte Scheinselbständige sind keine Selbständigen im Sinne des Sozialgesetzbuches.



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