Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)

Aufsichtsbehörde über Privatversicherungsunternehmen zur Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer und zum Schutz einer dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge.


Das BAV ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesfinanzminister untersteht, und zuständig ist für Unternehmen der Privatversicherung i.e.S., soweit sie keine geringe wirtschaftliche Bedeutung haben. Das BAV überwacht laufend die allgemeine und die finanzielle Geschäftsführung der Versicherungsunternehmen. Bei bestimmten Missständen hat das BAV das Recht einzugreifen.


Aufgrund der Aufsicht des BAV über die Versicherungsunternehmen erübrigt sich bei einer Direktversicherung (übrigens auch bei einer Pensionskasse) im allgemeinen die gesetzliche Insolvenzsicherung.



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