Barwert einer Versorgungszusage - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Barwert einer Versorgungszusage

Der Barwert einer Versorgungszusage ist der Wert aller zukünftigen Versorgungsleistungen, wobei jede Leistung mit der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens gewichtet und mit angemessenen Zinsannahmen auf den Berechnungszeitpunkt diskontiert wird.


Für die Ermittlung von Barwerten sind die anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze, gegebenenfalls auch ein vorgeschriebener Diskontierungszinssatz, zu berücksichtigen. Ob künftige Erhöhungen der Versorgungsleistungen (z.B. bei dynamisch gestalteten Pensionszusagen) bei einer Barwertberechnung mit berücksichtigt werden, hängt vom Zweck der Berechnung ab. Beispielsweise dürfen bei den Berechnungen im Rahmen der Ermittlung von steuerlich zulässigen Pensionsrückstellungen zu Versorgungszusagen nur Umstände berücksichtigt werden, die bereits eingetreten sind oder nach Höhe und Fälligkeit bereits feststehen. Auch für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und bei der Abfindung einer unverfallbaren Anwartschaft brauchen keine unbestimmten zukünftigen Entwicklungen einbezogen zu werden.



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