Wartezeiten - Auslandsreisekrankenversicherung
 
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Wartezeiten in der Auslandsreisekrankenversicherung

Im Gegensatz zu den übrigen versicherbaren Krankenzusatzversicherungen gelten für den Leistungsbestandteil der separaten Auslandsreisekrankenversicherung keine Wartezeiten, so dass Sie auch dann vollen Versicherungsschutz genießen können, wenn Sie den Antrag auf eine Auslandsreisekrankenversicherung erst kurz vor Reiseantritt stellen.


Dabei kommt es dann allerdings darauf an, dass Sie die Antragsformulare korrekt und vollständig ausgefüllt haben. Parallel ist sicherzustellen, dass das zur Beitragszahlung angegebene Konto auch eine ausreichende Deckung ausweist, so dass der Einzug der ersten Prämie und der Folgeprämien möglich ist.


Trotz der heutigen technischen Möglichkeiten sollten Sie den Abschluss Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung nie bis zum letzten Tag hinauszögern, denn die Tarifbedingungen können auch folgende Regelung enthalten.


Beginn des Versicherungsschutzes:


Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. (Als Abschluss des Vertrages gilt aber nicht Ihre Antragstellung sondern die Annahme durch den Versicherer und die anschließende zeitgerechte Beitragszahlung. Dieser Punkt kann in den Bedingungen auch durch die Erteilung der Einzugsermächtigung ersetzt werden.)


Auslandsreisen, bei denen die Ausreise aus der BRD bereits vor dem Tag des Versicherungsbeginns erfolgte, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Es kann also eng werden, wenn Sie spät abends noch einen Antrag stellen, diesen z.B. per Fax an den Versicherer senden und am nächsten Morgen die Urlaubsreise beginnen, da Sie in diesem Fall das Land verlassen, bevor der Vertrag rechtsgültig geschlossen wurde.

Daher rechtzeitig an den Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung denken!


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