Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer(in) erhalten Sie im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.
Nach 42 Tagen endet die Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers, im Anschluss erhalten Sie statt dessen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld.
Zur Berechnung des von Ihrer GKV gezahlten Krankentagegeldes werden nur Einkommensanteile bis zur Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (3.825,00 € Stand 2012) berücksichtigt. Übersteigende Einkommensanteile fallen aus der Berechnung heraus.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt maximal 70 % Ihres Bruttoeinkommens aber nicht mehr als 90 % Ihres Nettoeinkommens, dabei ist der geringere Wert ausschlaggebend.
Vom Krankengeld muss der Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.
Bsp:
Berechnung des Krankentagegeldes
Diese Einkommensreduzierung wird sich über kürzere Zeit nicht unbedingt auswirken.
Aber gerade dann, wenn Sie hohe Fixkosten und laufende Kreditverpflichtungen haben, z.B. für die Finanzierung von Wohneigentum, für Kfz-Leasingverträge etc. kann es lohnenswert sein, dieses Ausfallrisiko gegen einen geringen Beitrag durch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abzusichern.
Tagegeldrechner zur Berechnung der eigenen Tagegeldlücke
Als Angestellte(r) können Sie eine ergänzendes privates Krankentagegeld ab dem 43. Tag hinzuversichern.
Als Selbständige(r) könnten Sie je nach Gesellschaft und Tarif schon ab dem 1. Tag bzw. dem 8.Tag mit einem Krankentagegeld beginnen.
Die Abrufzeitpunkte sind wochenweise gestaffelt, im Regelfall bieten die Versicherer den 1., 8., 22., 29., 43., 93., 186., 365. Tag als Abrufzeitpunkt an.
Je früher Ihre Tagegeldversicherung leisten soll, umso teurer ist der dafür zu bezahlende Monatsbeitrag. Abhängig von Ihren Rücklagen und Fixkosten können Sie das benötigte Krankentagegeld auch staffeln:
Indem Sie beispielsweise ab dem 22.Tag eine Krankentagegeldzahlung in Höhe von 50,- € vereinbaren und bei länger andauernder Erkrankung oder Unfallfolgen, folgt ab dem 43. Tag ein zusätzliches Krankentagegeld in Höhe von 75,- €, so dass Sie am 44. Tag insgesamt eine Tagegeldleistung von 125,- € erhalten würden.

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