Krankentagegeld für einen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt
 
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Krankentagegeldversicherung für Arzt oder Zahnarzt

Wenn Sie als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit ausfallen, entstehen zwangsläufig Einkommenslücken. Diese können mit speziellen Krankentagegeldtarifen für Ärzte und Zahnärzte bedarfsgerecht geschlossen werden. Ärzte und Zahnärzte fassen wir im weiteren Text unter dem "Arzt"-Begriff zusammen, da sich die Problemstellungen bei Arbeitsunfähigkeit in beiden Medizinergruppen sehr ähneln.


Die Einkommenslücken und Ausfallkosten unterscheiden sich hingegen bei einem angestellten und einem niedergelassenen Arzt extrem, daher werden die beiden Gruppen und die möglichen Absicherungsformen getrennt beschrieben. Krankentagegeld Empfehlungen für angestellte Ärzte und Zahnärzte finden Sie hier: Krankentagegeldversicherung für Angestellte Ärzte.


Krankentagegeld für den niedergelassenen Mediziner

Die mit längerer Krankheit einhergehenden Ausfallkosten und der Bedarf an Krankengeld unterscheiden sich auch innerhalb der Gruppe selbstständiger Ärzte stark. Die Wahl der richtigen Krankentagegeldversicherung hängt von diversen Faktoren ab. Ist es eine Einzelpraxis oder Praxisgemeinschaft, wird der Praxisinhaber mit der Frage konfrontiert, wie die durchlaufenden Kosten für Praxis, technisches Inventar und Mitarbeiter weiter getragen werden.


Krankentagegeldlösungen für Partner einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sind davon losgelöst zu betrachten. Tagegelder für AU Ausfälle in der BAG finden Sie hier.

Bei der Einzelpraxis oder der Praxisgemeinschaft wird die städtische oder ländliche Lage der Praxis mit darüber entscheiden, ob und in welchem Zeitfenster über die kassenärztliche Vereinigung ein Praxisvertreter gestellt werden kann. Der Vertreter muss dabei über die gleichen Facharztstandards und nach Möglichkeit dieselben Befähigungen und Qualifikationen wie der Vertragsarzt verfügen.


Gerade in ländlichen Regionen ist dies immer seltener darstellbar. Dies hat Auswirkungen auf die Patienten und finanzielle Folgen für den Praxisinhaber.


Bei Psychotherapeuten stellt sich zudem die Frage, inwieweit Patienten auch bei längerer und Ausfallzeit von einem Stellvertreter aufgefangen werden wollen und können.


In einer facharztgleichen Gemeinschaftspraxis sollte die Frage der gegenseitigen Vertretung im Gesellschaftervertrag geregelt sein. Bei thematisch passenden, aber unterschiedlichen Facharztausrichtungen ergibt sich jedoch schnell wieder die oben beschriebene Problemstellung.

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Was kann im Krankentagegeld für Ärzte versichert werden?

Als Arzt können Sie in allen speziellen Ärztetarifen für Krankentagegeld den Tagessatz so wählen, dass Sie 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können Sie Tagessätze über das Nettoeinkommen hinaus absichern, um auch die Beitragszahlungen in eine private Krankenversicherung und die weiterlaufenden Zahlungen an das Versorgungswerk mit abzudecken. Bei der überwiegenden Anzahl der Krankentagegeldversicherer können vom Durchschnitt der letzten zwölf Monate bis zu 75 Prozent der Praxiseinnahmen in 360 Tagessätze umgerechnet und abgesichert werden.


Ein spezieller Ärztetarif ermöglicht über ein privates Krankentagegeld die Absicherung weiterer Kosten der Arztpraxis wie Mieten, Leasingraten und Mitarbeitergehälter vorzunehmen. Unsere Experten prüfen mit Ihnen, ob dies in Ihrem Fall empfehlenswert ist. In der Zeit vor SARS-CoV-2 erwies sich eine Praxisausfallversicherung in Kombination mit einer Tagegeldversicherung als die beste Konstellation, wenn es um die zusätzliche Absicherung der fortlaufenden Praxiskosten und Mitarbeitergehälter ging.


Im Zuge von SARS-CoV-2 haben viele Versicherer die tariflichen Pandemieregelungen überarbeitet, sodass Leistungen künftig seltener gezahlt werden müssen. Bestehende Verträge werden von diesen Versicherern zum 31.12.2021 gekündigt, um so alle Verträge auf einen neuen, für den Arzt nachteilhafteren Stand zu bringen. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie davon betroffen werden und einen Versicherer suchen, dessen Bedingungswerk die für Sie vorteilhafteren Regelungen beibehalten hat.


Ermittlung des versicherbaren Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung

Das versicherbare Nettoeinkommen wird im Regelfall auf der Basis des abgelaufenen Geschäftsjahres ermittelt. Dabei wird der letzte Einkommenssteuerbescheid zugrunde gelegt. Hilfsweise kann vom ermittelten Praxisgewinn der geschätzte Steueranteil von mindestens 25 Prozent in Abzug gebracht werden. Der so ermittelte Betrag wird durch 360 (Tage) geteilt, um den im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung versicherbaren Höchsttagessatz zu errechnen.


Weitere individuelle Merkmale entscheiden darüber, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt der so ermittelte Tagessatz ganz oder anteilig durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt wird.


Krankentagegeld in der Berufsausübungsgemeinschaft

Arbeitsunfähigkeit in einer BAG ( Berufsausübungsgemeinschaft ) stellt einen gesonderten Beratungsbedarf dar. In einer facharztgleichen, früher Gemeinschaftspraxis und heute Berufsausübungsgemeinschaft genannten Praxis, spielt der Gesellschaftervertrag eine maßgebliche Rolle. Der Gesellschaftsvertrag regelt in der ärztlichen BAG die gegenseitige Vertretung im Falle von Arbeitsunfähigkeit, vorübergehender Berufsunfähigkeit oder von anderen, vom Arzt zu verantwortenden längeren Abwesenheiten.

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Absicherung der benötigten Leistungen in der Praxis

Als Mediziner können Sie problemlos einen Tagessatz zwischen 250 EUR und 600 EUR in einer oder mehreren Krankentagegeldversicherungen absichern. Höhere Tagessätze können mit entsprechenden Einkommensnachweisen individuell versichert werden. Bestehende Altverträge sollten dabei keinesfalls gekündigt werden. Sie können vorhandene Ansprüche auf gesetzliches Krankengeld oder privates Krankentagegeld durch die Teilnahme an Dynamikangeboten oder passende Neuabschlüsse an den aktuellen Bedarf anpassen. Die Wahl unterschiedlicher, also gestaffelter Karenzzeitpunkte sorgt zudem dafür, dass das benötigte Krankentagegeld in einem optimalen Kosten-Nutzenverhältnis abgesichert werden kann. Von der gesetzlichen Krankenversicherung oder vom privaten Versicherer ausgezahltes Krankengeld bzw. Krankentagegeld ist steuerfrei.


Die Spanne zwischen Eintritt der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und dem Zeitpunkt, ab dem die Krankentagegeldversicherung das vereinbarte Krankentagegeld auszahlt, wird Karenzzeitraum genannt. Durch die Wahl des richtigen Karenzzeitraums oder durch die Kombination versetzter Karenzzeitpunkte und unterschiedlich hoher Tagessätze, lässt sich die Krankentagegeldversicherung für jeden Arzt passend gestalten. Einmal ausgelöst, wird der versicherte Tagessatz bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit durchgängig weiter ausgezahlt. Zu späteren Zeitpunkten ausgelöste weitere Tagegeldauszahlungen kommen dann ergänzend hinzu, sodass bei sehr langer Arbeitsunfähigkeit unter Umständen zwei, drei oder vier Tagessätze zeitgleich ausgezahlt werden. Je länger die Arbeitsunfähigkeit andauert, umso mehr wird von der Versicherung gezahlt.


Mögliche Karenzzeitpunkte für einen niedergelassenen Mediziner sind der 4. Tag, der 8. Tag, der 15. Tag, der 22. Tag, der 29. Tag oder der 43., seltener der 64., 85., 92.,106., 127., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Üblich sind z. B. bei einem Hausarzt Leistungen ab dem 22. oder 29. Tag. Radiologen versichern hingegen oft Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.


250 EUR ab dem 29. Tag, weitere 300 EUR ab dem 43. Tag und ergänzende 200 EUR ab dem 64. Tag bieten insbesondere bei extremem Arbeitsausfall eine langfristige finanzielle Absicherung und sorgen zeitgleich für einen vertretbaren Beitrag zur privaten Krankentagegeld Versicherung.

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Der kranke Arzt

Wenn Sie arbeitsunfähig sind und Leistungen aus Ihrer Krankentagegeldversicherung beziehen ist es wichtig, dass Sie an Ihre eigene Gesundheit denken und Ihre Tätigkeiten in Ihrer Praxis tatsächlich vollständig einstellen. Sobald Sie nur aus Gefälligkeit einem langjährigen Patienten ein Rezept ausstellen, gefährden Sie damit die Auszahlung der Tagegeldversicherung. BGH Urteile bestätigen den Verlust des Anspruchs auf Krankengeld ungeachtet dessen, wie lange oder kurz Sie im Einzelfall tätig waren. Der Versicherer kann bereits ausgezahlte Krankentagegelder vom Arzt zurück fordern.


Die durchgängige Sicherung von Lebensstandard und Einkommen für Mediziner

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre private Krankentagegeldversicherung und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung so zu verknüpfen, dass Ihnen eine lückenlose KT - BU Übergangsregelung garantiert wird. Die Praxis hat immer wieder gezeigt, dass die Auffassung der KT- und der BU-Versicherung stark auseinander gehen können, wenn es um die Feststellung geht, ob noch eine Arbeitsunfähigkeit und damit eine weitergehende Zahlungsverpflichtung des Tagegeldversicherers oder bereits eine Berufsunfähigkeit und damit eine Zahlungsverpflichtung des BU-Versicherers vorliegt. Eine Garantievereinbarung zwischen der Krankenversicherung und der Lebensversicherung bzw. BU-Versicherung schützt Sie vor Zahlungsausfällen.


Die begleitende Krankentagegeldversicherung von der Praxiseröffnung bis zum Ruhestand

In Medizinertarifen zur Krankentagegeldversicherung haben Sie die Möglichkeit, den einmal versicherten Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Einkommensverhältnisse anzupassen. Dies ist wichtig, damit ein bei gutem Gesundheitszustand beantragter und abgeschlossener Tarif Sie bis zur Rente begleiten kann. Die Medizinertarife laufen regulär bis zum 67. Lebensjahr und können, bei fortdauernder Berufsausübung, bis zum 72. Lebensjahr verlängert werden.


Aufgrund des sich immer stärker abzeichnenden Ärztemangels führt die bereits 2009 geänderte Regelung zur Abgabe der Zulassung nun auch in der Praxis dazu, dass immer mehr Ärzte über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren. Darauf haben die Ärzteversicherer reagiert und besondere Tagegeldtarife können nun auch bis zum 80. Lebensjahr fortgeführt werden, sofern der Praxisbetrieb zumindest anteilig aufrecht erhalten bleibt. Hierbei beachten wir in wie weit der Bezug von Leistungen aus einem Versorgungswerk Einfluss auf den Anspruch aus der Krankentagegeldversicherung hat.


Weitere wichtige Inhalte der Versicherungsbedingungen sind die Addition der Karenztage bei wiederkehrender Erkrankung, Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit, weltweiter Leistungsbezug, das Fortbestehen von Ansprüchen aus der Krankentagegeldversicherung bei Bezug von Leistungen aus einem Versorgungswerk und fortgesetzter, aber reduzierter beruflichern Tätigkeit in der Berufsausübungsgemeinschaft, der eigenen Praxis oder als Gutachter.

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