Ein 38 jähriger Abteilungsleiter erleidet einen Herzinfarkt.
Er ist danach nicht mehr in der Lage den Abteilungsleiterposten zu übernehmen sondern kann nur noch einfache Bürotätigkeiten ausüben, was eine beträchtliche Gehaltseinbuße bedeutet.
Eine gesetzliche Rente steht ihm nicht zu, da er
Solche Fälle zeigen wie wichtig eine gute private Absicherung ist.
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