Befreiungsversicherung
Durch eine sog. Befreiungsversicherung (z.B. Kapitallebensversicherung) konnten sich in der Vergangenheit bestimmte Berufsgruppen von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder in einem berufständischen Versorgungswerk befreien lassen.
Zur Zeit gibt es keine Möglichkeiten sich über eine Befreiungsversicherung aus der Versicherungspflicht zu lösen. Die Anforderungen, die eine Befreiungsversicherung erfüllen mußte (z.B. Höhe des Beitrages, Absicherung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenvorsorge etc.), wurden von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern oder öffentlich-rechtlichen Versorgungsanstalten genau definiert.
Befreiungsversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht
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