Berufsständische Versorgungseinrichtungen
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Versorgungssysteme, die nur bestimmten Berufsgruppen zugänglich sind. Dazu gehören vor allem die klassischen freien Berufe, z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ärzte, Apotheker etc. Diese Berufsgruppen haben damit die Möglichkeit sich in diesen sog. Versorgungswerken, statt in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
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