Garantien, Mindestverzinsung und Rechnungszins
In Deutschland garantieren alle Versicherer für die private Rentenversicherung eine verbindliche Mindestverzinsung auf den Sparanteil.
Um die Versicherungsleistung zu erbringen, muss der garantierte Rechnungszins während der gesamten Vertragslaufzeit vom Versicherer erbracht werden. Innerhalb der privaten Altersvorsorge ist die Höhe des garantierten Rechnungszinses gesetzlich vorgeschrieben, sie orientiert sich an der allgemeinen Zinsentwicklung.
Einen Überblick über die Entwicklung des garantierten Rechnungszinses in den vergangenen Jahren gibt die folgende Grafik.