Private Altersvorsorge - Versprechen zur Überschussbeteiligung / Mindestverzinsung
 
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Versprechen zur Überschussbeteiligung

Die Versicherer bieten neben der Rechnungszinsgarantie auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Überschussbeteiligung an.


Die Überschussbeteiligung wird nicht garantiert, sondern es ist ein Versprechen der Versicherer die Beitragszahler an entstandenen Überschüssen zu beteiligen.


Überschüsse entstehen z.B. durch das frühe Versterben des Versicherten, dadurch kommt es erst gar nicht zum Leistungsfall oder die Rentenbezugszeit verkürzt sich. Auch durch niedriger ausgefallene Verwaltungskosten des Versicherers entstehen Überschüsse.


Die Überschüsse bei der aufgeschobenen Rentenversicherung entstehen durch Kapitalanlage. Wenn die Einnahmen aus den Anlagen des eingezahlten Kapitals höher sind als der Rechnungszins, hat das Versicherungsunternehmen Überschüsse in Form von Zinsgewinnen erzielt.


Die Versicherer bieten unterschiedliche Varianten der Überschussbeteiligung für die Versicherten an:


Verzinsliche Ansammlung


Der Versicherer schreibt die Überschüsse einem Überschusskonto gut und verzinst diese. Dieses angesammelte Kapital erhöht die garantierte Rente der privaten Rentenversicherung und dadurch erhält der Versicherte eine höhere Rentenzahlung.


Bonussystem:


Der Versicherer legt die entstandenen Überschüsse in einer zusätzlichen beitragsfreien Versicherung, die zum gleichen Termin abläuft wie die Grundversicherung, an.


Hierbei erhöht sich die, an die Angehörigen ausgezahlte Todesfallleistung, wenn der Versicherte vor Beginn der Rente stirbt.


Ist keine Todesfallleistung oder Beitragsrückgewähr vereinbart, erhöht sich dadurch das angesparte Rentenkapital. Der Nachteil des Bonussystems ist schwere Durchschaubarkeit, die eigentliche Rendite lässt sich nur schwer abschätzen.


Beitragsverrechnung:


Der Versicherer reduziert durch erwirtschaftete Überschüsse den zu zahlenden Beitrag. Dadurch erfolgt keine zusätzliche Kapitalbildung und der Zinseszinseffekt wird so verschenkt. Diese Variante ist nicht dazu geeignet ein möglichst großes finanzielles Polster für das Rentenalter anzulegen.


Verzinsliche Ansammlung mit Beitragsverrechnung:


Hierbei wird ein Teil der Überschüsse dazu verwendet um den Beitrag zu reduzieren, der andere Teil wird verzinslich angelegt. Dadurch fällt das zusätzlich gebildete Kapital geringer als bei der ausschließlichen verzinslichen Ansammlung.


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