Befreiung von der Versicherungspflicht
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Versorgungsanstalten (z.B. berufsständische Versorgungseinrichtungen) ist nicht möglich.
In der Vergangenheit hat es allerdings in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen (z.B. durch eine private Lebensversicherung) die Möglichkeit der Befreiung gegeben.
Berufsgruppen für die eine solche Befreiungsmöglichkeit in der Vergangenheit bestand:
- Landwirte
- Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker) (vgl. Berufsständische Versorgungseinrichtungen)
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