Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung eignet sich sehr gut als renditestarke Anlagemöglichkeit. Die Vorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung sind neben einer hohen Renditeerwartung auch die mögliche Absicherung der Familie durch den zusätzlichen Einschluss einer Risikolebensversicherung.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung als private Rentenversicherung besteht die Möglichkeit diese flexibel und variabel zu gestalten. Sie haben die Wahl zwischen Rentenfonds, renditestarken Aktienfonds, Immobilienfonds und auch gemanagten Varianten. Zur gesetzlichen Rente und zur privaten Altersvorsorge ist die fondsgebundene Lebensversicherung eine interessante Ergänzung.
Garantiezins 0 %
Die Anbieter einer fondsgebundenen Lebensversicherung können im Gegensatz zur Renten- oder Kapitallebensversicherung keine Zinsgarantie festschreiben. Aufgrund der schlechten Aktienmärkte zwischen März 2000 und April 2004 wurden von einigen Versicherern Produkte angeboten, bei denen zum Vertragsablauf wenigstens die zur Anlage gekommenen Beiträge garantiert werden. Jede Garantie, die vom Versicherer ausgegeben wird, muss gegenfinanziert werden. Deshalb wird aus den Fondsanlagen Kapital abgezogen, welches sicher in festverzinsliche Wertpapiere investiert werden muss.
individuell: | Sie können aus den zur Verfügung stehenden Aktien-, Immobilien- , Renten-, Themen-, Branchen-, As- und Geldmarktfonds Ihr Anlagekonzept auswählen. Für Änderungen der gewählten Fonds sind Sie selbst zuständig. |
gemanagt: | Fondmanager legen hier fest, welche Fonds in welchem Konzept bespart werden. Die Zusammenstellung der Fonds innerhalb der Konzepte kann sich auch ohne Ihr zutun ändern. |
Todesfallsumme:
Eine Todesfallsumme kann zusätzlich vereinbart werden. Aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird dann eine fondsgebundene Lebensversicherung.
Auszahlungen:
Sofern dies vereinbart ist, wird beim Tod des Versicherten die Todesfallsumme ausgezahlt. Ansonsten wird das vorhandene Fondsguthaben oder die eingezahlten Beiträge ausbezahlt. Beim Ablauf des Vertrages können Sie entweder die vorhandenen Fondsanteile in ein Depot übernehmen und diese später verkaufen oder Sie lassen sich den aktuellen Gegenwert der Fondsanteile auszahlen.
Vertragslaufzeit:
Die Laufzeit des Vertrages können Sie frei wählen. Um die steuerlichen Vorgaben zu berücksichtigen, empfiehlt sich eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren.
Beitragszahlung:
Den Beitrag können Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich zahlen.
Die Beitragszahlung ist auch als Einmalbeitrag möglich. Die Leistungen aus solchen Verträgen wird aber steuerlich nachteiliger bewertet.
Depot:
Die Depotvariante empfiehlt sich wenn Sie einen Einmalbeitrag zahlen wollen und noch mindestens 12 Jahre Zeit haben. Der Beitrag wird in ein Depot eingezahlt und dort verzinst. In den Rentenversicherungsvertrag werden fünf Jahresbeiträge aus dem Depot eingezahlt. Die Voraussetzungen für eine spätere steuerfreie Kapitalabfindung, 5 Jahre Beitragszahlung und 12 Jahre Gesamtlaufzeit, wären somit erfüllt.
Seit dem 01.01.2005 gelten folgende steuerliche Änderungen:
Einmalauszahlungen/Kapitalabfindungen sind voll steuerpflichtig. Endet jedoch der Vertrag nach dem 60. Geburtstag des Versicherten und läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.
Laufende Rentenauszahlungen sind nur mit geringem Ertragsanteil zu versteuern. Die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung sind nicht mehr im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.