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Kapitallebensversicherung

Wie hoch war die Rendite in der Vergangenheit der Kapitallebensversicherung und welche Ziele erreicht sie in der Zukunft?


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Die Leistung der Kapitallebensversicherung besteht zum einen aus der Absicherung der Hinterbliebenen durch die Auszahlung der Todesfallleistung beim Tod des Versicherten und zum anderen durch Kapitalbildung welches zum Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherten ausgezahlt wird.


Empfehlenswerter ist es jedoch das Todesfallrisiko durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung abzusichern da diese Versicherung erheblich günstiger ist und den Sparvorgang kann man mit einer Rentenversicherung wesentlich flexibler gestalten.


Für diejenigen die sich trotzdem für eine Kapitallebensversicherung interessieren, haben wir die wesentlichen Merkmale zusammengestellt:


Garantiezins 1,25 %
klassisch: Das Kapital wird in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und Aktien angelegt.
gemischt: Das Kapital wird in Aktien, Immobilien und festverzinslichen Wertpapieren angelegt und die jährlichen Überschüsse können noch einmal in Aktienfonds investiert werden.

Hierbei sollte beachtet werden, dass für die Fondsanteile eine separate Auszahlung möglich ist. Läuft Ihr Vertrag in einem schlechten Aktienjahr aus, besteht für Sie die Möglichkeit die Fondsanteile zu behalten und erst später bei höheren Kursständen zu verkaufen.

Garantiezins 1,00 bis 1,25 %
englisch: Die englische Variante investiert mit wesentlich höheren Renditechancen, ca. 70 bis 80 % in Aktien des Euroraumes. Der Versicherer kann nur geringere Garantien geben, da das Kapital sehr viel spekulativer investiert wird.

Todesfallsumme:


Im Regelfall wird die Todesfallsumme an den zu zahlenden Betrag gekoppelt und beträgt mindestens 60 % und höchstens einige hundert Prozent der gesamten Beitragssumme.


Auszahlungen:


Die Auszahlung der Todesfallsumme erfolgt nach dem Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen. Beim Ablauf der Versicherung wird die Gesamtabfindung, die aus einer garantierten Kapitalabfindung und aus nicht garantierbaren Überschüssen besteht, ausgezahlt. Hierbei hat der Versicherte die Wahl ob die Auszahlung in einer Summe oder in Form einer Rentenzahlung erfolgen soll.


Vertragslaufzeit:


Die Laufzeit der Kapitallebensversicherung ist frei wählbar.


Beitragszahlung:


Die Zahlung der Beiträge kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Der Beitrag kann auch in Form eines Einmalbeitrages gezahlt werden. Seit dem 01.01.2005 gelten für Kapitallebensversicherungen folgende steuerliche Änderungen:


Einmalauszahlungen/Kapitalabfindungen sind voll steuerpflichtig. Endet jedoch der Vertrag nach dem 60. Geburtstag des Versicherten und läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden.


Laufende Rentenauszahlungen sind nur mit geringem Ertragsanteil zu versteuern.


Die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung sind nicht mehr im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.


Übersichtstabelle: Versicherungsverträge kündigen


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