Arbeitslosenversicherung (geregelt im Arbeitsförderungsgesetz, AFG) - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Arbeitslosenversicherung (geregelt im Arbeitsförderungsgesetz, AFG)

Eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.


Zuständig für die Sicherung von Arbeitsplätzen (u.a. Zahlung von Kurzarbeitergeld) und für Leistungen an Arbeitslose (s. Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe) sowie für die Zahlung von Konkursausfallgeld.


Anspruch auf Lohn und Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung (u.a. Zahlung von Unterhaltsgeld) werden im Rahmen der Arbeitsförderung von der Arbeitsverwaltung erbracht.


Weiterhin leistet diese die berufliche Rehabilitation für Behinderte (u.a. Zahlung von Übergangsgeld während einer Umschulung).




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