Rehabilitation - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Rehabilitation

Rehabilitation sind alle medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen und Leistungen, die die Rentenversicherung zur Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erbringt. Die medizinische Rehabilitation wird meist in Form von Kuren durchgeführt.


Die Rentenversicherung bewilligt als sonstige Leistung zur Rehabilitation aus der Versicherung der Eltern - es kann sich auch um Bezieher einer Rente handeln - stationäre Kinderheilbehandlung in vor ihr ausgewählten Rehabilitationskliniken oder ähnlichen Einrichtungen.

Jedoch nur, wenn durch die Heilbehandlung eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Kindes beseitigt oder die schon beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Kinderheilbehandlungen sind auch bei Krankheiten möglich, deren Folgeerscheinungen die spätere Erwerbsfähigkeit voraussichtlich beeinträchtigen können.



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