Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe
Für Bezieher von Arbeitslosengeld besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld sind Anrechnungszeiten. Dies gilt auch für die Arbeitslosenhilfe (vgl. hierzu Erläuterungen Arbeitslosigkeit).
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