Kurzarbeitergeld
Diese Leistung der Bundesanstalt für Arbeit erhalten Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber wegen schlechter Auftragslage nicht über die volle Arbeitszeit beschäftigt werden. Die Arbeitnehmer erhalten als Ausgleich für den ausgefallenen Lohn Kurzarbeitergeld, das in Höhe des anteiligen Arbeitslosengeldes vom Arbeitgeber im Auftrag des Arbeitsamtes gezahlt wird.
Seit dem 01.01.1995 werden Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr nach dem Kurzarbeitergeld, sondern aus 80% des ausgefallenen Lohnes berechnet. Die 80% des ausgefallenen Lohnes und der Kurzlohn ergeben zusammen das (Brutto-) Arbeitsentgelt, das dem Rentenversicherungsträger gemeldet und der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird.
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