Lohnersatzleistungen

Zeiten, in denen "Lohnersatz" geleistet wurde, wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Verletztengeld, Übergangs- oder Unterhaltsgeld (Sozialleistungen), werden wie Beitragszeiten behandelt.


Die Beitragshöhe beträgt 80% des Bruttoentgelts der Lohnersatzleistungen. Sie zählen dann zur Wartezeit (bisher Ausfallzeit bzw. Anrechnungszeit).



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