Ausfallzeiten

Sind gesetzlich bestimmte Zeiten (bis 1992), in denen Versicherte aus persönlichen Gründen an der Beitragsleistung verhindert waren. Hierzu gehörten z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit und die Ausbildungszeiten.


Mit der Rentenreform 1992 (s. Rentenreformgesetz) erfolgte eine Begriffsänderung in Anrechnungszeiten.




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