Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung.
Während stationärer Behandlung wird diese Leistung anstelle der Verletztenrenten gewährt.
Der Anspruch auf Verletztengeld ruht, soweit bzw. solange der Verletzte Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder ähnliche Leistungen bezieht.
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