Gesamtleistungsbewertung
Die Gesamtleistungsbewertung ist 1992 neu ins Rentenversicherungsrecht eingeführt worden. Sie ordnet den beitragsfreien Zeiten (Zurechnungszeit, Anrechnungszeiten) einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten zu.
Dieser Durchschnittswert wird aus der von dem Versicherten bisher erbrachten Gesamtleistung an Pflicht- und freiwilligen Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum bestimmt. Der belegungsfähige Zeitraum ist die Zeit zwischen dem vollendeten 17. Lebensjahr und dem Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Rente.
Die beitragsfreien Zeiten erhalten dann den individuellen Durchschnittswert (Gesamtleistungswert), der sich ergibt, wenn die Gesamtsumme an Entgeltpunkten aus Beitragszeiten durch die Anzahl der Kalendermonate des gesamtbelegungsfähigen Zeitraums geteilt wird. Vom gesamtbelegungsfähigen Zeitraum werden die beitragsfreien Zeiten vorher abgezogen.
Mit dieser Berechnungsart fließen versicherungsrechtliche Lücken im Versicherungsverlauf in die Berechnung ein und senken dementsprechend den Gesamtleistungswert und damit die Rentenhöhe.
Beispiel 1: Gesamtleistungswert ohne versicherungstechnische Lücken
belegungsfähiger Zeitraum: 40 Jahre
Beitragszeit: 35 Jahre
Entgeltpunkte für Beitragszeit: 35 EP
beitragsfreie Zeit (z.B. Zurechnungszeit): 5 Jahre
Berechnung:
35 EP geteilt durch (40 - 5 Jahre) 35 Jahre = 1 EP/Jahr.
Da der Durchschnitt der Beitragszeiten 1 EP pro Jahr beträgt, werden für die beitragsfreien Zeiten ebenfalls 1 EP pro Jahr berechnet ==> insgesamt 40 EP
Beispiel 2: Gesamtleistungswert mit versicherungstechnischen Lücken
belegungsfähiger Zeitraum: 40 Jahre
Beitragszeit: 30 Jahre
Entgeltpunkte für Beitragszeit: 30 EP
Lücken: 5 Jahre
beitragsfreie Zeit (z.B.Zurechnungszeit): 5 Jahre
Berechnung:
30 EP geteilt durch (40 - 5 Jahre) 35 Jahre = 0,857 EP/Jahr.
Da der Durchschnitt der Beitragszeiten nur 0,857 EP pro Jahr beträgt, werden für die beitragsfreien Zeiten ebenfalls 0,857 EP pro Jahr berechnet ==> insgesamt 34,285 EP.
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