Beschäftigung nach Rentenbeginn
Bezug der Vollrente wegen Alters
Arbeitsjahre, die nach Beginn einer Vollrente wegen Alters abgeleistet werden, haben keinen Einfluß auf die Rentenhöhe.
Für diese Beschäftigten ist zwar der Arbeitgeber-, aber kein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach Abschluß des Versicherungslebens, d.h. mit dem Bezug der Vollrente, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Bezug der Teilrente wegen Alters
Anders geregelt ist die Beitragspflicht zur Rentenversicherung beim Bezug der sog. Teilrente.
Seit 1992 können Versicherte anstelle der Vollrente auch eine Teilrente beantragen. Für die Tätigkeit während des Teilrentenbezuges muß der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung entrichtet werden.
Wird neben dem Bezug der Teilrente eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, werden hierdurch zusätzliche Entgeltpunkte erworben; außerdem sind die Hinzuverdienstgrenzenbei Teilrentenbezug zu berücksichtigen.
Zurück zur Lexikon Startseite