Hinzuverdienstgrenzen - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Hinzuverdienstgrenzen

Bei Bezug einer Vollrente wegen Alters vor dem 65. Lebensjahr ist ein Hinzuverdienst nur in Höhe von 345 Euro pro Monat zulässig. In zwei Monaten eines Jahres ist außerdem der doppelte Hinzuverdienst (690 Euro), etwa wegen des Bezugs von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, zulässig. Wird diese Grenze überschritten, kann die Rente erheblich gekürzt werden.


Ab dem 65. Lebensjahr kann beliebig hoch rentenunschädlich hinzuverdient werden.


Die Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten wird individuell ermittelt und richtet sich in ihrer Höhe nach dem Einkommen des letzten Kalenderjahres vor Rentenbeginn.


Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten wird seit dem 01.01.1996 individuell ermittelt und richtet sich in der Höhe nach dem Einkommen des letzten Kalenderjahres vor Rentenbeginn.


Diese Informationen sollten sicherheitshalber bei den zuständigen Versicherungsämtern oder -trägern erfragt werden, um Rentenkürzungen zu vermeiden!




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