Was ist Pflegegeld? Wer hat Anspruch darauf?
Bei der ambulanten Pflege durch Angehörige bietet die Pflegeversicherung auch die Möglichkeit, für die häusliche Altenpflege eine Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Um beispielsweise einen Verdienstausfall durch die Pflege des Angehörigen geringer zu halten, gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen. Auch für die soziale Absicherung der Pflegepersonen ist gesorgt, sie sind in der gesetzlichen Unfall und Rentenversicherung über die Pflegeversicherungsleitungen versichert. Die Höhe der Geldleistung wird nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) gewährt. Das Pflegegeld kann mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistungen).
Um die häusliche Pflege zu stärken und den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit zu geben, möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld zu verbleiben, wird in der Pflegeversicherung die ambulante Pflege besonders gefördert. Bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst wird eine Pflegesachleistung in Anspruch genommen.
Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung durch den MDK besteht Anspruch auf Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistung als Sachleistung (ambulante Pflege). Diese Sachleistung wird von einem Pflegedienst eines Wohlfahrtsverbandes oder einem privatwirtschaftlich arbeitenden Pflegedienst, der von der Pflegekasse zugelassen ist, erbracht. Der Pflegedienst rechnet die Leistungen mit der Pflegekasse ab. Kosten, die über die Vergütungssätze hinausgehen, werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Die Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistungen).
Was sind Kombinationsleistungen?
Sie können bei den Leistungen der Pflegeversicherung auch Sachleistungen in Anspruch nehmen und gleichzeitig einen Teil als Pflegegeld beziehen. In diesem Fall wird von Kombinationsleistungen gesprochen. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn Sie einen Pflegedienst für die Grundpflege in Anspruch nehmen und gleichzeitig helfen Ihnen Freunde oder Angehörige bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wichtig:
Der Gesamtanspruch aus beiden Bereichen (Pflegegeld und Pflegesachleistung) zusammen beträgt 100 %. Wird der von der Pflegeversicherung zur Verfügung stehende Betrag für Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft, sondern beispielsweise zu einem Prozentsatz von 70 %, so verbleibt vom Pflegegeld ein Anteil von 30 %.
Wenn Sie Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie die gewählte Aufteilung für sechs Monate beibehalten.
Anteil Sachleistung | Betrag Sachleistung in Pflegegrad 3 (EUR) | Anteil Pflegegeld | Betrag Pflegegeld in Pflegegrad 3 (EUR) |
100 % | 1.432,00 | 0% | 0 |
90 % | 1.288,80 | 10 % | 57,30 |
80 % | 1.145,60 | 20 % | 114,60 |
70 % | 1.002,40 | 30 % | 171,90 |
60 % | 859,20 | 40 % | 229,20 |
50 % | 716,00 | 50 % | 286,50 |
40 % | 572,80 | 60 % | 343,80 |
30 % | 429,60 | 70 % | 401,10 |
20 % | 286,40 | 80 % | 458,40 |
10 % | 143,20 | 90 % | 515,70 |
0 % | 0 | 100 % | 573,00 |