Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung, denn es wird für jeden Pflegegrad nur ein festgesetzter Pflegesatz gezahlt, die tatsächlichen Pflegekosten liegen aber deutlich über den gezahlten Leistungen der Pflegegrade. Mit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze I und II haben sich beispielsweise 2017 die Leistungen in den unteren Pflegegraden 2 und 3 im stationären Bereich deutlich reduziert: Während ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe I bisher 1.064 EUR für vollstätionäre Pflege erhielt, bekommt er seit 01.01.2017 im (der Pflegestufe I entsprechenden) Pflegegrad 2 jetzt nur noch 770 EUR. Für einen Heimplatz können über 3.500 EUR anfallen.
Alle Kosten, die darüber hinausgehen, gehen zu Ihren Lasten bzw. in Teilen zu Lasten Ihrer Angehörigen. Um Ihre finanzielle Belastung gering zu halten empfiehlt sich hier der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Auf unseren Seiten Informieren wir Sie ausführlich über die rechtlichen Grundlagen der Pflegeversicherung, über Leistungsdefizite der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und über Möglichkeiten, dem Kostenrisiko Pflegebedürftigkeit in Ihrer individuellen Vorsorge vorzubeugen. Weitere Informationen finden Sie zum Thema:
Auf unseren Seiten finden sie weitere Ausführliche Informationen in unseren Lexika und FAQ, sowie Beispielrechnungen und einen Analyse Service zum Thema private Zusatzversicherung.