Welche Sätze von der Pflegepflichtversicherung seit dem 01.01.2017 maximal gewährt werden, zeigt diese Tabelle:
Pflegegrad | Pflegegeld (ambulant) |
Pflegesachleistung (ambulant) |
Vollstationäre Pflege |
1 | (Entlastungsbetrag) | (Entlastungsbetrag) | 125 EUR |
2 | 316 EUR | 689 EUR | 770 EUR |
3 | 545 EUR | 1.298 EUR | 1.262 EUR |
4 | 728 EUR | 1.612 EUR | 1.775 EUR |
5 | 901 EUR | 1.995 EUR | 2.005 EUR |
Für ambulante Pflege wird in allen Pflegegraden, also auch bei ambulanter Pflege im Pflegegrad 1, ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR gezahlt. Der Entlastungsbetrag ist keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung. Der Betrag kann z. B. verwendet werden für:
An den Leistungen wird ersichtlich, warum eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme ist. Die meisten Menschen möchten in ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause, betreut und gepflegt werden. Selbst mit dem Höchstbetrag, der für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, ist eine ambulante Pflege nur unzulänglich zu gewährleisten.
Eine stationäre Pflegeleistung kann im Monat bis zu 3.500 EUR und mehr, z. B. in Härtefällen für demente oder beatmungspflichtige Patienten, kosten. Hierfür sind die zur Verfügung stehenden Leistungen ebenfalls bei weitem nicht ausreichend.