Wann kann ich auf Leistungen der privaten Pflegeversicherung hoffen?
Die meisten Gesellschaften definieren Pflegebedürftigkeit analog zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, d.h. wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde, werden auch die Leistungen der privaten Zusatzversicherung gewährt.
Der Vorteil für die Versicherten ist, dass eine zweite medizinische Begutachtung entfällt. Wird vom MDK eine Pflegestufe ausgesprochen, gewährt die private Pflegezusatzversicherung analog die für die jeweilige Pflegestufe vereinbarte Zusatzleistung.
Es gibt Versicherungen, die Leistungen erst ab Pflegestufe II oder III gewähren, der Beitrag ist dementsprechend geringer, sie sollten aber daran denken, dass die private Pflegeversicherung dann erst ab schwerer Pflegebedürftigkeit zahlt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben dadurch unberührt.
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